Die Technische Hochschule Rosenheim ist eine regional verwurzelte Hochschule mit internationalem Renommee.
Sie verbindet praxisnahe Forschung mit innovativer Nachwuchsförderung in den Bereichen Technik, Wirtschaft, Gestaltung, Gesundheit und Soziales. Das interdisziplinäre Miteinander der Fakultäten und Einrichtungen garantiert hochwertigen Erkenntnisgewinn und ausgezeichnete Lehre. Zu den gelebten Werten der TH Rosenheim
zählen Nachhaltigkeit, Familienfreundlichkeit und Serviceorientierung.
www.th-rosenheim.de/
Technische Hochschule Rosenheim, Hochschulstr. 1, 83024 Rosenheim
Für die Fakultät für Sozialwissenschaften am Standort Mühldorf suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n
Professorin oder Professor (m/w/d) - BesGr W2
für
Kulturelle Bildung, Ästhetik & Medien in der Sozialen Arbeit
zunächst befristet auf fünf Jahre. Bei positiver Evaluierung besteht nach fünf Jahren grundsätzlich die Möglichkeit einer
unbefristeten Beschäftigung.
Kennziffer 2025-103-PROF-SW
die Übernahme von Lehrveranstaltungen in den Bereichen kultureller Bildung, ästhetischer Praxen sowie Medien in der Sozialen Arbeit
studiengangsübergreifende Lehre in allen Studiengängen der Fakultät
die Weiterentwicklung bzw. Neugestaltung spezifischer Module in diesen Studienbereichen sowie die konzeptionelle Weiterentwicklung der Fakultät für Sozialwissenschaften im Ganzen
Modulverantwortungen und die Betreuung und Koordination von Lehrbeauftragten
Mitarbeit in der Selbstverwaltung sowie Betreuung von Abschlussarbeiten
die Übernahme von Lehre im Umfang von 18 Semesterwochenstunden
das Engagement bei Projekten der angewandten Forschung im Lehrgebiet sowie in der Weiterbildung
Ihre Dienstaufgaben richten sich nach Art. 59 des Bayerischen Hochschulpersonalgesetzes. Ihr Lehrgebiet beinhaltet dabei
auch allgemeine Grundlagenfächer im Studiengang Soziale Arbeit und die Lehre in angrenzenden Studiengängen sowie die
Durchführung von englischsprachigen Vorlesungen und Praktika.
eine im breiten Feld der kulturellen Bildung und ästhetischen Praxis (z.B. in den Zugängen Musik, Theater, bildende und/oder performative Kunst, Literatur) durch Publikationstätigkeit ausgewiesene Expertise,
die Fähigkeit, den Themenbereich vor allem theoretisch-analytisch zu bearbeiten und so einen Beitrag zum Theorie-Praxis-Transfer der Sozialen Arbeit zu leisten,
idealerweise methodisch-praktische Erfahrungen im Themenbereich der Professur,
ein abgeschlossenes Hochschulstudium, vorzugsweise in Sozialer Arbeit, bzw. in einer angrenzenden Wissenschaft, wie Kulturwissenschaften, Erziehungswissenschaft, Sozialwissenschaften, Theaterwissenschaften, Literaturwissenschaften, Musikwissenschaften oder einem vergleichbaren Studienbereich wie Bildende Künste, Architektur etc.
(Bei ausländischen Hochschulabschlüssen ist zur abschließenden Beurteilung der Einstellungsvoraussetzungen im Laufe des Einstellungsverfahrens zwingend eine Zeugnisbewertung der ZAB vorzulegen.),
die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit ist in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachzuweisen,
didaktische und pädagogische Eignung sowie
einschlägige Lehrerfahrung in akademischen Kontexten.
Besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden, nachgewiesen in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis nach dem Hochschulabschluss – davon mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs; der Nachweis der außerhochschulischen Praxis kann in besonderen Fällen dadurch erfolgen, dass über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ein erheblicher Teil der beruflichen Tätigkeit in Kooperation zwischen Hochschule und außerhochschulischer Praxis erbracht wurde.
Vernetzung sowohl in einschlägigen Fachgesellschaften wie auch in praktischen Kontexten kultureller Bildung und ästhetischer Praxen der Sozialen Arbeit.
eine anspruchsvolle und eigenverantwortliche Tätigkeit in einem kollegialen und innovativen Umfeld
vielfältige Weiter- und Fortbildungsmöglichkeiten
verschiedene Angebote, um Familie und Beruf besser zu vereinbaren: z.B. Ferien- und Notfallbetreuung
WellPass und betriebliche Vorsorgeuntersuchungen
attraktive Vergünstigungen: z.B. JobRad, Jobticket, benefits.me
Die Technische Hochschule Rosenheim verpflichtet sich, die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern, unabhängig von deren Herkunft, Hautfarbe, Religion, Alter und sexuellen Identität, zu fördern. Wir möchten qualifizierte Frauen, die sich für eine Tätigkeit in Forschung und Lehre begeistern können, ausdrücklich zu einer Bewerbung motivieren. Sie können sich gerne an das Büro der Hochschulfrauenbeauftragten unter der E-Mail frauenbeauftragte@th-rosenheim.de wenden.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und
fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt.
In das Beamtenverhältnis kann berufen werden, wer das 52. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Damit wir Ihre Bewerbung effizient und zeitnah bearbeiten können, bewerben Sie sich bitte online über unser Bewerbermanagement (Bewerbungsschluss: 02.03.2025).
https://bewerberverwaltung.fh-rosenheim.de/apply.php?site=apply_application&job_offer=1273
Hinweise zu den nötigen Unterlagen finden Sie auch auf unserer Homepage unter
https://www.th-rosenheim.de/die-hochschule/karriere-an-der-th-rosenheim/professuren
Bei Rückfragen zu den formellen Berufungsvoraussetzungen wenden Sie sich bitte an Frau Breckl-Stock, Tel. 08031 805-2267, E-Mail: eva.breckl-stock@th-rosenheim.de.
Bei Rückfragen zu den fachlichen Voraussetzungen wenden Sie sich bitte an den Vorsitzenden des Berufungsausschusses, Herrn Prof. Dr. Tim Krüger, Tel. 08031 805-4558,
E-Mail: tim.krueger@th-rosenheim.de.