Der Landkreis Rosenheim sucht für die Abteilung 2 – Jugend, Familie, Soziales und Kommunales zum 1. August 2025 eine Sozialplanerin bzw. einen Sozialplaner (m/w/d) Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle; Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern durch Job-Sharing die ganztägige Wahrnehmung der Aufgabe sichergestellt ist. Die Sozialplanung hat die Gestaltung der sozialen Lebensbedingungen und Teilhabe im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge zum Ziel. Sie ermittelt und beschreibt Bedarfe und Lebenslagen und entwickelt Strategien für zukünftige gesellschaftliche Herausforderungen. Die Sozialplanung des Landkreises Rosenheim ist im Landratsamt als Stabsstelle direkt bei der Abteilung 2 für Jugend, Familie, Soziales und Kommunales angegliedert. Die Sozialplanung ist für die Aufgabenwahrnehmung regional und bayernweit mit den erforderlichen Diensten, Einrichtungen, Institutionen und Behörden gut vernetzt und vertritt den Landkreis in sozialplanerischer und sozialpolitischer Hinsicht in vielen Gremien. Zudem dient die Sozialplanung als Verknüpfungspunkt und ist Ansprechpartner für interne und externe Akteure.