
Stellvertretende Küchenleitung
mit Liebe zum Kochen und Blick fürs Ganze
Stellv. Küchenleitung Wenn das genau dein Ding ist, dann komm zu uns ins Team!
Wir, das ASW gGmbH Adalbert Stifter Seniorenwohnen, kochen täglich frisch für unsere Bewohnerinnen und Bewohner, unsere Mitarbeitenden und die Gäste unseres gemütlichen Stifter Cafés.
Zur Unterstützung unserer Küchenleitung suchen wir ab sofort eine engagierte stellvertretende Küchenleitung (m/w/d) mit Erfahrung und Leidenschaft – für Top-Qualität auf dem Teller und reibungslose Abläufe dahinter.
Das erwartet Dich:
Du unterstützt bei der täglichen Zubereitung frischer Speisen – ausgewogen, lecker und liebevoll angerichtet.
Mitkochen & Mitgestalten
Du übernimmst die Verwaltung von Waren, sorgst für Bestellungen, Lagerpflege und Qualitätskontrolle – immer mit einem Auge auf Effizienz und Nachhaltigkeit.
Bestellungen & Lager
Du unterstützt bei der Dienstplangestaltung und trägst zur optimalen Personal- und Einsatzplanung bei.
Dienstplan & Organisation
Du bist die rechte Hand der Küchenleitung, hältst dem Team den Rücken frei und übernimmst bei Abwesenheit auch die Leitung der Küche.
Teamarbeit & Vertretung
Das macht Dich aus: Abgeschlossene Ausbildung als Koch/Köchin
Berufserfahrung in der Gemeinschaftsverpflegung und/oder Gastronomie
Sicherer Umgang mit administrativen Aufgaben (Bestellung, Lager, Dienstplan) Verantwortungsbewusstsein, Teamgeist und einen kühlen Kopf – auch wenn’s heiß hergeht
Freude an der Arbeit mit und für Menschen
Das bieten wir dir: 🏡 Einen sicheren Arbeitsplatz in einer sinnstiftenden Umgebung
👩🍳 Ein wertschätzendes Team mit Leidenschaft fürs Kochen
📈 Gestaltungsfreiraum und Entwicklungsmöglichkeiten
🕒 Geregelte Arbeitszeiten & faire Vergütung
â Leckeres Essen – selbstverständlich auch für dich!
Lust, Teil unseres Küchen-Teams zu werden? Dann freuen wir uns auf deine Bewerbung! Email: sst@heimwerk-gruppe.de (Fr. Streckfusz)
ASW gGmbH
Art des Abschlusses
- Abgeschlossene Berufsausbildung / Lehrabschluss
Berufserfahrung
- Mit Berufserfahrung (mehr als 3 Jahre)