Ihre Verantwortung
- Umsetzung der gesetzlichen Aufgaben als zentrale Fachkraft für Arbeitssicherheit nach § 6 ASiG und als Brandschutzbeauftragter
- Kommunikation und Zusammenarbeit mit Arbeitsschutzbehörden, Unfallversicherungsträgern und Berufsgenossenschaften
- Planung, Durchführung und Dokumentation der Regeltermine „Arbeitssicherheit“ und der Sitzungen des Arbeitssicherheitsausschusses (ASA)
- Sicherheitstechnische Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen, bei der Beschaffung technischer Anlagen und dem Einsatz von Arbeitsmitteln
- Erstellung und Dokumentation von Betriebsanweisungen, Gefährdungsbeurteilungen, Unfallanalysen und Unterweisungsunterlagen
- Eigenständige Erarbeitung und Umsetzung von Sicherheitskonzepten auf Basis der rechtlichen Anforderungen und den Gegebenheiten aus dem Unternehmensumfeld
- Durchführung sicherheitstechnischer Überprüfungen von Betriebsanlagen, Betriebsmitteln und Arbeitsverfahren sowie regelmäßige Begehung der Arbeitsstätten
- Beratung der Führungskräfte und Mitarbeiter zur Einhaltung von Arbeitsschutz- und Brandschutz
- Organisation und Durchführung von Schulungen, Workshops und Unterweisungen im Thema Arbeitssicherheit
- Organisation der Ersten Hilfe (Ersthelfer-Schulungen, Notfallteam)
Voraussetzungen
Ihre Stärken
- Abgeschlossenes Studium oder Ausbildung, bevorzugt im technischen Bereich und abgeschlossene Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß §6 ASiG
- Erste Berufserfahrung im Bereich Arbeitssicherheit, vorzugsweise in einem Unternehmen mit Bereich Logistik bzw. Lager-Organisation
- Erfahrung im Arbeitssicherheitsmanagement sowie Brandschutz
- Gute MS-Office-Kenntnisse
- Flexibilität, Engagement und die Bereitschaft zur Weiterbildung
- Selbstständige und zielorientierte Arbeitsweise
- Ausgeprägte Team- und Kommunikationsfähigkeit
- Durchsetzungsvermögen & organisatorisches Geschick
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