Wir verstärken das Polizeipräsidium Oberbayern Süd und suchen für den Standort Rosenheim zum 01.05.2021 einen
IT-Kriminalisten (m/w/d)
Ihr Aufgabenbereich:
In Ihrer Eigenschaft als IT-Kriminalist/-in ermitteln Sie als spezialisierte IT-Fachkraft eigenständig in Fällen von Computer- und Internetkriminalität. Sie unterstützen mit Ihrem digitalen Know-how zudem Ihre Kollegen in der Bayerischen Polizei in klassischen Kriminalitätsfällen, wie z. B. bei Drogen- oder Betrugskriminalität, Gewaltverbrechen oder Terrorismus.
Zu Ihren Aufgaben gehört u. a., an Durchsuchungen teilzunehmen, Beweismittel zu sichern und digitale Spuren auszuwerten. Im Rahmen der Kriminalprävention unterstützen Sie zudem die polizeiliche Öffentlichkeitsarbeit.
Ihr Profil:
Qualifikation:
Wenn Sie über einen anderen Studienabschluss verfügen, bemisst sich seine Gleichwertigkeit insbesondere daran, dass er mit mindestens 180 ECTS-Punkten hinterlegt ist.
Eine abgeschlossene Berufsausbildung mit beruflicher Fortbildung (Meister, staatlich geprüfter Techniker o. ä.) erfüllt nicht die Zulassungsvoraussetzungen für eine Verbeamtung in der 3. Qualifikationsebene (3. QE).
Anforderungen:
Allgemeine Voraussetzungen:
Unser Angebot:
Wenn Sie bereits in einem Beamtenverhältnis der 3. Qualifikationsebene befinden, besteht die Möglichkeit der Umsetzung/Versetzung unter Beibehaltung der Besoldungsgruppe - maximal in A11. Der Dienstposten hat die Wertigkeit A9/A11.
Haben wir ihr Interesse geweckt?
Nachdem Sie erfolgreich unser Auswahlverfahren absolviert haben, erfolgt Ihre Einstellung
zunächst in einem privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnis nach den Regelungen des
Tarifvertrags der Länder (TV-L) mit einer Eingruppierung in Entgeltgruppe 9b TV-L.
Für Ihre Tätigkeit als Informatik-Spezialist / -in im polizeilichen Vollzugsdienst absolvieren
Sie zunächst eine einjährige polizeifachliche Unterweisung. In dieser Zeit werden Ihnen
die notwendigen praktischen wie theoretischen Kenntnisse vermittelt, um Ihre Rechte und
Pflichten als Polizeivollzugsbeamter ausüben zu können. Die polizeifachliche Unterweisung
startet zum 01.05.2021. Eine Einstellung vor diesen Terminen ist bereits
möglich.
Für die Verbeamtung von IT-Kriminalisten ist eine mind. 3-jähr. Beschäftigung zwingend
vorgeschrieben, wobei die Zeit als Tarifbeschäftigter der Kriminalpolizei, insbesondere die
Zeit der polizeifachlichen Unterweisung angerechnet wird. Sie steigen dann direkt in der 3.
Qualifikationsebene des Polizeivollzugsdienstes (früher als „gehobener Dienst“ bekannt) als
Kriminaloberkommissar / -in in der Besoldungsgruppe A10 ein.
Bitte bewerben Sie sich bis Donnerstag, 31.12.2020 über das Bewerbungsportal der Bayerischen
Polizei unter: https://www.bevi.polizei.bayer... → IT-Jobs → Stellenportal
Hier können Sie Ihre Dokumente (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, …) in einer max. 5 MB
großen PDF-Datei hochladen.
Bitte beziehen Sie sich auf diese Ausschreibung und Aktenzeichen „OBS-KB-436-20“.
Wir fördern die Gleichstellung von Frauen und Männern. Bewerbungen von Frauen sind
daher besonders erwünscht.
Anzeigenart | Stellenangebot |
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Arbeitszeit | Vollzeit |
Vertragsart | Festanstellung |
Berufliche Praxis | mit Berufserfahrung |
Aus- und Weiterbildung | Abschluss Hochschule / Berufsakademie / Duales Studium |
Berufskategorie | Informationstechnologie, Softwareentwicklung / Sonstiges |
Arbeitsort |